Situation:
Ich wohne in Stadt A und betreute dort eine Gruppe.
Nun betreue ich aber in Stadt B eine Gruppe.
Aussage Jugendamt Stadt A: "Der Verlängerung muß in der Stadt beantragt werden, in der die Jugendarbeit stattfindet."
Situation:
Ich wohne in Stadt A und betreute dort eine Gruppe.
Nun betreue ich aber in Stadt B eine Gruppe.
Aussage Jugendamt Stadt A: "Der Verlängerung muß in der Stadt beantragt werden, in der die Jugendarbeit stattfindet."
Die Auffassung ist für NRW unzutreffend. Zuständig für die Ausstellung (und damit M.E. auch für die Verlängerung) ist das für den Wohnort zuständige Jugendamt.
Ergibt sich aus 3 Nr.1 der DVO für NRW.
Schau mal hier nach: